Dezember 2020
Update Drittmengenabgrenzung: Frist zur Drittmengenabgrenzung verlängert bis zum 31.12.2021
Mit Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes seit 2019 regelt der Gesetzgeber die Abgrenzung von Eigenversorgungsmengen klar von den Drittverbrauchsmengen. Die Unternehmen sind darin verpflichtet, Strommengen, die sie an Dritte weitergeben messtechnisch zu erfassen und melden.
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